Keine Sonntagsöffnungen in 2017 für das gesamte Leipziger Stadtgebiet

Pressemitteilung vom 13.12.2016

ver.di hält vorliegende Rechtsverordnung der Stadt Leipzig über das Offenhalten von Verkaufsstellen an Sonntagen im Jahr 2017 für rechtswidrig

Der Stadtrat der Stadt Leipzig wird am Mittwoch (14.12.2016) über die Sonntagsöffnungen 2017 beraten. Geplant sind vier Sonntage für das gesamte Stadtgebiet.
„Geplant sind die Sonntagsöffnungen für das gesamte Stadtgebiet und das gesamte Warensortiment, obwohl die Anlässe sich nicht auf das gesamte Stadtgebiet auswirken“, so ver.di Fachbereichsleiter Jörg Lauenroth-Mago. „Hier werden Anlässe missbraucht, um Gründe für Sonntagsöffnungen zu konstruieren.“
ver.di weist im Namen der „Allianz für den freien Sonntag“ darauf hin, dass die für das Jahr 2017 geplanten Sonntagsöffnungen in der Stadt Leipzig
nicht den gesetzlichen Regelungen entsprechen.

Unter Berücksichtigung der aktuellen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichtes (Urt. v. 11.11.2015, 8 CN 2/14) können die Anlässe (Markttage, Dokumentar- und Kurzfilmfest, Weihnachtsmarkt) eine Sonntagsöffnung im gesamten Stadtgebiet und bezogen auf alle Warengattungen nicht rechtfertigen. Damit wäre die Verordnung rechtswidrig.
„Sollte die Verordnung wie beabsichtigt beschlossen und bekannt gegeben werden, behält sich die Allianz vor, gegen die Verordnung gerichtlich vorzugehen“, so Lauenroth-Mago.

Sonntagsöffnungen müssen auf ein Mindestmaß reduziert werden, sie dürfen nicht das Ziel von Festen sein, sondern können diese maximal in einem sehr eingegrenzten Rahmen begleiten. Sonntagsöffnungen mit dem Ziel, den Umsatz zu erhöhen, sind illegal.

 

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